Elektroautos haben in den letzten Jahren einen bemerkenswerten Aufschwung erlebt und sind mittlerweile zu einer ernstzunehmenden Alternative im Automobilmarkt geworden. Besonders im Bereich der Firmenflotten erfreuen sich Elektroautos einer immer größeren Beliebtheit. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von ökologischen und nachhaltigen Aspekten bis hin zu betriebswirtschaftlichen Vorteilen.
Mit Strom- und Klassikwagen findest du einen zuverlässigen Partner wenn es um den Ausbau deines Fuhrparks geht. Wir stellen wir dir eine umfangreiche Auswahl an hochwertigen Firmenfahrzeugen zur Verfügung und unterstützen gleichzeitig mit unserem Netzwerk, wenn es um individuelle Anforderungen geht.
Ganz gleich, ob du nach effizienten Elektroautos oder geräumigen Nutzfahrzeugen suchst – bei uns wirst du die ideale Lösung für deine geschäftlichen Anforderungen finden!
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Im Durchschnitt muss der Arbeitgeber für einen Firmenwagen monatlich etwa 400 Euro aufwenden. Die entstehenden Kosten können jedoch je nach Wahl des Fahrzeugs und seiner Nutzung variiert werden. Ein Kleinwagen schlägt mit etwa 200 Euro pro Monat zu Buche, während ein Mittelklassefahrzeug rund 400 Euro kostet.
Erwägt der Arbeitgeber den Kauf eines Dienstwagens, so kann er dadurch die Umsatzsteuer einsparen. Sowohl die Anschaffung als auch die Folgekosten eines Firmenwagens lassen sich als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Entschließt sich dein Unternehmen stattdessen für das Leasing des Fahrzeugs, winken ihm sogar geldwerte Vorteile.
Wenn ein Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, ein Firmenfahrzeug auch privat zu nutzen, kann dies von Vorteil sein, da dadurch die Kosten für ein eigenes Fahrzeug entfallen. Allerdings sollte beachtet werden, dass dies eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage mit sich bringt. In diesem Fall muss ein Sachbezug berücksichtigt werden. Nicht aber bei Elektrofahrzeugen. Aufgrund des Entfalls des CO2-Ausstosses fallen für den Arbeitnehmer keine weiteren Sachbezugskosten an.
Es ist für Unternehmen vorteilhaft, Firmenautos als Betriebsausgaben zu verbuchen und somit steuerlich geltend zu machen. Die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit hängt von dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs ab. Des Weiteren können Betriebskosten wie Treibstoff, Wartung und Reparaturen ebenfalls als Betriebsausgaben verbucht werden.
Zusätzlich müssen Unternehmen die Sachbezugsversteuerung für Firmenautos einplanen. Das bedeutet, dass ein geldwerter Vorteil berücksichtigt werden muss, wenn Mitarbeiter das Firmenauto auch privat nutzen. Um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Unternehmen daher die Sachbezugsversteuerung nicht außer Acht lassen.
Der Vorsteuerabzug ermöglicht es Unternehmen, die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die beim Kauf eines Fahrzeugs anfällt, als Vorsteuer geltend zu machen und von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Die genauen Bedingungen und Einschränkungen können je nach Land unterschiedlich sein. In einigen Fällen gelten spezifische CO2-Grenzwerte oder andere Kriterien, um den Vorsteuerabzug für E-Autos bis 80.000€ zu ermöglichen.